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Klage wegen Google-Bildersuche

Google-Bildersuche nach dem Begriff "Kunst"

Google-Bildersuche nach dem Begriff "Kunst"

Heute möchte ich Ihnen einen interessanten Rechtsfall im Zusammenhang mit der Google-Bildersuche vorstellen. So schaffte es eine Künstlerin bis vor den Bundesgerichtshof, weil ihre Werke in der Google-Bildersuche zu finden waren.

Die Thumbnails (kleine Miniaturansichten), um die sich die Klage dreht, kommen interessanterweise direkt von der Webseite der Künstlerin. Aus diesem Grund argumentierten bereits die Landgerichte, dass sie schließlich von der Suchmaschine gefunden werden wollte, eine Thumbnail-Darstellung ist dabei nur ein Mittel, das Suchergebnis darzustellen. Aus diesem Grund wurde die Unterlassungsklage nicht zugesprochen.
Sollten die Bilder tatsächlich von der eigenen Webseite der Künstlerin kommen, hätte ein einfacher Eintrag in der robots.txt, um den Google-Image-Bot auszusperren, ausgereicht.

User-Agent: Googlebot-Image
Disallow: /

Auf welche Weise auch immer die Bilder in den Index gerieten, die Popularität der Werke sollte es erhöht haben.
Leider konnte ich auch nach intensiver Recherche nicht herausfinden, wie die besagte deutsche Künstlerin eigentlich heißt. Aber vielleicht ist das auch besser so, schließlich möchte ich keine – von der Künstlerin ungewünschte – Werbung machen.

  1. 24. Juni 2011, 11:25 | #1

    lieber bananenkuchen! schön klar und kurz beschrieben, mit lösung. sehr interessant!

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